Ursache behoben
Vor dem Wiederaufbau muss die Schadenursache behoben sein.
Wände, Decken, Böden und Fliesen: Wir übernehmen die handwerkliche Wiederherstellung nach behobener Ursache und bestätigter Trocknung. Schildern Sie uns den aktuellen Stand – auch wenn die Trocknung noch läuft.
Sauber geplant. Sauber umgesetzt.Vor dem Wiederaufbau muss die Schadenursache behoben sein.
Die fachlich bestätigte Trocknung ist Voraussetzung für den Aufbau.
Wir erfassen betroffene Flächen und beschreiben die vorgesehenen Arbeiten nachvollziehbar.
Erzählen Sie uns, welche Flächen betroffen sind und wie weit die Trocknung ist. Wir bereiten daraus Ihren E-Mail-Entwurf vor.